Was man wissen sollte:
Als Beilage (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Damit ist Beilage der Gegenbegriff zur Hauptzutat, die oft aus Fleisch oder Fisch besteht. Die für die jeweilige Hauptzutat typische Beilage wird als Garnitur bezeichnet. Im Wiener Raum wird speziell bei Fleischgerichten auch der Begriff Zuspeise verwendet.
Salat ist eine Speise der Kalten Küche und kann pikant oder fruchtig-süß sein. Salate bestehen aus zerkleinertem Gemüse und/oder Obst ggf. mit anderen Zutaten; sie werden mit einer Salatsauce angemacht und fast immer kalt serviert (bis auf wenige Ausnahmen). Quelle: Wikipedia [KLICK hier]